Die Verhandlungspartner haben sich auf in der aktuellen Tarifrunde auf folgende Entgelterhöhungen geeinigt:
Danach erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie
Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung
beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den
Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche
Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.
Die Einkommen der Beschäftigten
steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von
200 Euro plus 5,5 Prozent.
Die Laufzeit bgeträgt insgesamt 24 Monateund endet am 31.12.2024.
Was das im Einzelnen bedeutet geht aus den entsprechendenn Tabellen hervor. Hier ist der Link zu der für uns relevanten Tabelle: SuE Tabelle 2023-24 ____________________________________________________________
Hinweis zur Eingruppierungspraxis im VRH Celle:
Beschäftigte im pädagogischen Bereich werden in der Regel wie folgt in die genannten Entgeltgruppen der S-Tabelle des TVÖD eingruppiert:
a. Hausleiter/in: Entgeltgruppe S15 b. Stellv. Hausleiter/in: Entgeltgruppe S13 c. Pädagogische Mitarbeiter/in: Entgeltgruppe S 8b d. Pädagogische/r Helfer/in: Entgeltgruppe S 4
Beschäftigte aller anderer Bereiche werden in der Regel wie folgt in die genannten Entgeltgruppen der allgemeinen Tabelle des TVÖD eingruppiert:
a. Geschäftsführer/in: Entgeltgruppe 11 b. Sachbearbeiter/in Geschäftsstelle: Entgeltgruppe 9 c. Hauswirtschaft/Hausmeister/Pferdebereich mit besonderer Qualifikation: Entgeltgruppe 5 d. Hauswirtschaft/Hausmeister/Pferdebereich ohne besondere Qualifikation: Entgeltgruppe 4 e. Reinigungskraft: Entgeltgruppe 3
Der Betriebsrat lädt regelmäßig zur Betriebsversammlung ein. Ort, Zeit und Tagesordnung werden jeweils durch Aushang, über die Homepage und per Mail bekannt gegeben.
Außerdem habe ich hier die wichtigsten Begriffe rund ums Arbeitszeitrecht zusammnengestellt. Gerade in Zeiten der Umstellung auf die neue Betriebsvereinbarung relervant.
Bildungsurlaub nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz - ausführliche Informationen dazu findet Ihr in dieser Broschüre des Landes Niedersachsen.
Nachfolgend findet Ihr die Betriebsvereinbarungen, die Bestandteil jedes einzelnen Arbeitsvertrages sind:
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit- Die Grundlage der Gestaltung der Arbeitszeiten sowie der Bezahlung der Sonntags-, Nacht- und Schichtarbeit im VRH Celle. Gültig ab 1.1.2007
Betriebsvereinbarung zur Überleitung in die S-Tabelle - Zum 1. Januar 2018 sind alle pädagogischen Mitarbeiter aufgrund dieser Betriebsvereinbarung in die Entgelttabelle des TVÖD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) übergeleitet worden.